Eine derzeit zu beobachtende Entwicklung im Bereich der Anerkennung von Sachverständigen darf wegen ihrer Bedeutung und Ausstrahlung auf das gesamte Sachverständigenwesen in Deutschland und Europa nicht fehlen. Die Europäischen Normeninstitutionen haben einheitlich für alle EU-Mitgliedstaaten die Normenreihe 45000 bzw. 17000 beschlossen, die in Deutschland als DIN-Normen übernommen wurden.
Diese Normenreihen werden auch zunehmend für den internationalen Bereich und dort auch für Dienstleister relevant. In der ISO-Norm 17024 wird festgelegt, welche Anforderungen eine Zertifizierungsstelle für die Zertifizierung von Sachverständigen erfüllen muss, um akkreditiert zu werden. Im regulierten Bereich sind für die Akkreditierung und Überwachung der Zertifizierungsstellen in Deutschland in der Regel staatliche Stellen zuständig. Im nicht regulierten Bereich sind privatrechtlich organisierte Akkreditierungsstellen zuständig (z.B. http://www.ifsforum.de).
Zertifizierte Sachverständige
• werden zertifiziert, wenn sie zuvor die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllen und keine Bedenken gegen ihre persönliche Eignung bestehen
• unterliegen während der Zeit ihrer Zertifizierung einem umfangreichen Pflichtenkatalog mit entsprechender Überwachung durch die Zertifizierungsstelle
• verlieren ihre Zertifizierung durch Widerruf, wenn sie gegen den Pflichtenkatalog [allgemeine Informationen und Zertifizierungsbedingungen] verstoßen oder die erforderlichen aktuellen Kenntnisse nicht kontinuierlich nachweisen
• Ihre Zertifizierung ist auf einen bestimmten Zeitraum befristet, Verlängerungen sind möglich, wenn die erforderlichen Kenntnisse kontinuierlich nachgewiesen werden.