Ingenieurbüro für Schäden an Gebäuden
Bauprüfung - Beratung - Gutachten

Gutachterliche Stellungnahme

Eine Gutachterliche Stellungnahme entspricht im Aufbau überwiegend einem Sachverständigengutachten.

Die Erstattung eines Gutachtens ist sehr häufig mit umfangreichen Untersuchungen verbunden (z.B. bauteilzerstörende Öffnungsarbeiten, Laboruntersuchungen, Prüfung der Gebäudestatik). 

Da ohne ergänzende Untersuchungen ein Gutachten häufig nicht ohne jegliche Unwegsamkeiten erstellbar ist, sollte zunächst einmal der aktuelle Sachstand im Rahmen einer Gutachterlichen Stellungnahme schriftlich zusammen gefasst werden.

Mit der Gutachterlichen Stellungnahme erhält die/der Auftraggeber(in) eine Entscheidungshilfe, um die weitere Vorgehensweise mit Anderen (z.B. Eigentümergemeinschaft, Verkäufer, Mieter, Vermieter, Hausverwaltung, Bauträger, Handwerker) abzustimmen, um gegebenenfalls den Gutachter mit den ergänzenden Untersuchungen für eine Gutachtenerstattung zu beauftragen,

Die Gutachterliche Stellungnahme ist insofern quasi ein Sachstandsbericht. Das heißt, eine schriftliche Zusammenfassung der bis zum Zeitpunkt der Erstattung ermittelten Feststellungen und Beurteilungen durch die jeweilige Inaugenscheinnahme.

 

 
 
 
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