In einigen Bundesländern wurde zur Prüfung von Schall- und Wärmeschutz, baulichem Brandschutz und Standsicherheit der staatlich anerkannte oder auch in Bayern der "verantwortliche Sachverständige" eingeführt. Staatlich anerkannte Sachverständige:
• werden von den zuständigen Landesbaubehörden oder von den beauftragten Architekten- und Ingenieurkammern anerkannt
• verlieren ihre staatliche Anerkennung durch Widerruf, wenn sie gegen den Pflichtenkatalog verstoßen
Die Sachverständigen werden von den zuständigen Anerkennungsstellen entsprechend eines festgelegten Pflichtenkataloges bei ihrer Tätigkeit überwacht. Listen der staatlich anerkannten Sachverständigen werden von den Anerkennungsstellen geführt.