Als "freie" und/oder "unabhängige" Sachverständige bezeichnen sich in der Regel Ingenieure und Architekten, die weder öffentlich bestellt, zertifiziert noch in einer anderen Institution Ihre Sachkunde nachweisen mussten.
In der Fachwelt sind diese Sachverständige daher umstritten und werden von Rechtsanwälten und Gerichten häufig als nicht sachkundig abgelehnt. Ein Teil der Sachverständigen hat sich in privatrechtlichen Verbänden organisiert, die Mitglieder aufnehmen und als Verbandssachverständige anerkennen, wenn sie bestimmte Anforderungen an die Vorbildung und Sachkunde erfüllen.
Die Voraussetzungen für eine Verbandsanerkennung hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 23.05.1984 (NIW 84, 2365) festgelegt. Danach muss auf die anerkennende Organisation hingewiesen werden, die über die dazu erforderliche fachliche Qualifikation, Unabhängigkeit und Objektivität verfügt.
Der verbandsanerkannte Sachverständige muss eine besondere Qualifikation aufweisen und diese Qualifikation in einer Prüfung vor einer dafür kompetenten Stelle unter Beweis gestellt haben.
Eine Verbandsanerkennung entspricht jedoch m.E. nicht den hohen Qualitätsanforderungen einer öffentlichen Bestellung oder Zertifizierung mit der die besondere Sachkunde und persönliche Eignung des Sachverständigen nachgewiesen wird.