• werden aufgrund besonderer gesetzlicher Bestimmungen in bestimmten Bereichen hoheitlich tätig, indem sie Sicherheitsprüfungen durchführen
• Beispiele: Überprüfung von Kraftfahrzeugen, Aufzügen, Druckbehältern, medizinisch-technischen Geräten
• sind Angestellte oder Vertragspartner von staatlich beliehenen Organisationen (z.B. DEKRA, GTÜ, TÜV'en)
• verlieren ihre amtliche Anerkennung durch Widerruf, wenn sie gegen vorliegende Pflichtenkataloge verstoßen
Die Organisationen sowie deren Sachverständige werden von den zuständigen Landesbehörden entsprechend eines gesetzlich festgelegten Pflichtenkataloges bei ihrer Tätigkeit überwacht.