Der "Stand der Bautechnik" ist eine Technikklausel und stellt die technischen Möglichkeiten zu einem bestimmten Zeitpunkt, basierend auf gesicherten Erkenntnissen von Wissenschaft und Technik dar.
Der Stand der Technik ist meist nicht hinreichend und langjährig erprobt und oft nur Spezialisten bekannt. Die "anerkannten Regeln der Bautechnik" unterscheiden sich vom "Stand der Technik" dadurch, dass letzterer eine höhere Stufe der technischen Entwicklung darstellt, sich aber in der Praxis noch nicht langfristig bewährt haben muss.
Für Bauleistungen wird aufgrund der Dauerhaftigkeit des Werkes sowie des Kenntnisstandes der Ausführenden in der Regel die Einhaltung der "anerkannten Regeln der Technik" gefordert. Im Bauwesen sind diese insofern in der Regel grundsätzlich einzuhalten.