Schaden ist auch ein juristischer Fachbegriff. Im rechtswissenschaftlichen Sinn ist ein Schaden eine materielle oder ideelle Verschlechterung eines Rechtsgutes, die durch ein schädigendes Ereignis entsteht.
Der Zustand des Rechtsgutes mit dem schädigenden und ohne das schädigende Ereignis wird verglichen. Der Unterschied zwischen beiden ist der Schaden. Es wird unterschieden zwischen Sachschaden, Personenschaden, Vermögensschaden, immateriellem Schaden und Streuschaden einerseits, sowie zwischen positivem Schaden und entgangenem Gewinn andererseits.
Die Sachbeschädigung ist ein Tatbestand, der sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Folgen auslösen kann. Unter bestimmten Voraussetzungen wird der verursachte Schaden dem Schädiger zugerechnet, sodass er Schadensersatz leisten muss.