Die (allgemein) anerkannten Regeln der Technik sind technische Regeln für den Entwurf und die Ausführung von baulichen Anlagen oder technischen Objekten. Es sind Regeln, die in der Wissenschaft als theoretisch richtig erkannt sind und feststehen, in der Praxis bei dem nach neuestem Erkenntnisstand vorgebildeten Techniker durchweg bekannt sind und sich aufgrund fortdauernder praktischer Erfahrung bewährt haben. Sie haben erhebliche Bedeutung für die Bestimmung der Soll-Eigenschaften von Sachen und als Haftungsmaßstab.
Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind nicht identisch mit den DIN-Normen (Entscheidung Bundesgerichtshof BVerfGE 49, 89 - Kalkar). DIN-Normen (DIN =Deutsche Institut für Normung e.V.) sind lediglich private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter. Vielmehr gehen sie über die allgemeinen technischen Vorschriften, wozu auch die DIN-Normen gehören, hinaus. Für DIN-Normen besteht nur die Vermutung, dass sie den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Analoges gilt für VDI-Richtlinien oder sonstige Normen (z.B. ISO, EN).
Diese Vermutung ist widerlegbar, denn in den Normenausschüssen werden auch Interessenstandpunkte vertreten. Außerdem entsprechen Normen nicht immer dem aktuellen technischen Kenntnisstand und beinhalten nicht immer Regeln, die sich langfristig bewähren oder bewährt haben.