Für die Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen ist es häufig notwendig Baumängel und Schäden im Rahmen einer schriftlichen Ausarbeitung zu beurteilen. In Abhängigkeit des Auftraggebers und Aufgabenstellung arbeiten wir Ihnen ein fundiertes Gutachten aus oder dokumentieren die örtlichen Feststellungen mit dem derzeitigen Sachstand in einer gutachterlichen Stellungnahme. Für die Bauabnahme und Besitzübernahme Ihres Bauvorhabens empfehlen wir Ihnen die Ausarbeitung eines Mängelfeststellungsprotokolls. Zudem stehen wir Ihnen mit 20 Jahre Erfahrung für die Beweissicherung vor Baubeginn von baulichen Anlagen im Umfeld von Baumaßnahmen gerne zur Verfügung.