Ein Schiedsgutachten ist eine Möglichkeit, eine gütliche Einigung ohne Gerichtsverfahren zu erzielen.
Beide Konfliktparteien beauftragen gemeinsam einen Sachverständigen, welcher für sie den Konflikt schlichten soll. Diese Beauftragung setzt jedoch ein hohes Vertrauen in die fachliche Kompetenz des Sachverständigen voraus, da sein Gutachten außer bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz unanfechtbar ist.
Das Schiedsgutachten, welches in seinem Kern nicht anders als ein Privatgutachten aussieht, bindet den Auftraggeber und die betroffene Gegenpartei, die sich im Schiedsgutachtenvertrag dem Schiedsgutachten unterworfen haben. Es entscheidet rechtsverbindlich über Zweifel und Streit. Selbstverständlich kann es auch von der Partei, für die es sich nachteilig auswirkt, nicht mehr als gegenstandslos abgetan und beiseite geschoben werden. Zur objektiven Klärung von Zweifeln und Streitfragen, die im Rahmen eines Vertragsverhältnisses auftauchen, ist das Schiedsgutachten ein hervorragendes und im Regelfall nicht angreifbares Instrument.
Leider wird diese Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung nur selten genutzt, obwohl sie hinsichtlich Zeit, Kosten und Wahrung der guten Beziehungen auch für die Zukunft eine große Chance darstellt. Im internationalen und nationalen Geschäft kommen diese Grundgedanken unter dem Begriff der "Mediation" in der letzten Zeit jedoch wieder vermehrt in Mode.