Eine Beweissicherung ist in der Regel erforderlich, weil sich der aktuelle Bauzustand eines Bauwerkes droht sich zu verändern.
Insbesondere bei setzungs- und erschütterungsempfindlichen Bauwerken sollten vor Beginn von Abbruch- und/oder Tiefbauarbeiten eine Beweissicherung des baulichen Zustandes mit Dokumentation von Vorschäden durchgeführt werden.
Diese dient beispielsweise dazu nachbarliche Streitigkeiten bei infolge der Baumaßnahmen entstanden Schädigungen unbürokratisch auf Basis des Beweissicherungsgutachtens zu regeln. Voraussetzung ist, dass vor Baubeginn der Bauzustand der angrenzenden Objekte sowohl in textlicher als auch in fotografischer Form zuverlässig, unabhängig und sorgfältig von einem Sachverständiger dokumentiert wurde.
In erster Linie bei der Durchführung von Straßenbaumaßnahmen, Kanalbauarbeiten oder Lückenbebauungen, d.h. dort, wo Rissschäden nicht auszuschliessen sind, werden von den zuständigen Behörden, planenden Architekten oder bauausführenden Firmen zunehmend vor Baubeginn Sachverständige beauftragt, entsprechende Beweissicherungsgutachten zu erstellen. Die Beweissicherung dokumentiert den Bautenzustand zum Zeitpunkt der Ortsbesichtigung mit Protokollierung der äußerlich sichtbaren Mängel, Schäden, Risse und sonstigen Auffälligkeiten.
Aber nicht nur im Umfeld von Baumaßnahmen, sondern auch zum Beispiel bei fehlerhaften Bauleistungen oder Sachmängeln, kann eine Beweissicherung für die Feststellung des Vorhandenseins eines Mangels und dessen Ursachen notwendig sein.
Die Dokumentation zum baulichen Zustand des Bestandes bzw. die Beweissicherung erfolgt auf Grundlage der Empfehlungen der DIN-Vorschrift 4123 bzw. im gerichtlichen Beweisverfahren nach §§ 485 - 494 ZPO.
Darüber hinaus ist zu unterscheiden, ob es sich um eine private oder aussergerichtliche Beweissicherung oder um ein selbstständiges (gerichtliches) Beweisverfahren handelt.
Der gravierende Unterschied zwischen beiden Formen ist, dass im selbstständigen Beweisverfahren der Sachverständige häufig zusätzlich Aussagen über die Ursachen, Verantwortlichkeiten und Beseitigungsmaßnahmen von Mängeln und Schäden ermittelt.
Bei einer privaten Beweissicherung wird in der Regel darauf verzichtet. Das heißt, der bauliche Zustand des Gebäudes wird lediglich schriftlich dokumentiert, aber nicht hinsichtlich seiner Beschaffenheit bewertet (z.B. Ermittlung der Ursachen von Rissen und sonstigen Schäden). Es handelt sich insofern bei der privaten Beweissicherung in der Regel um so genannte "Zustandsfeststellungen".