In vielen Bauleistungsbeschreibungen, die Verträgen zu Grund liegen, sind häufig Fehler oder unvollständige und nachteilige Formulierungen festzustellen. Auch sind des Öfteren wichtige Planungsleistungen nicht oder nur schwammig beschrieben.
Die Erfahrung zeigen, dass je früher Bauherren bzw. Käufer die technische Beratung eines Sachverständigen nutzen, seine Interessen besser gewahrt werden können und unnötige Streitigkeiten vermieden werden. Für Leistungen, die der Bauherr bzw. Käufer eigentlich für selbstverständlich gehalten hat, muss dieser im Zuge der Fertigstellung auf einmal enorme Summen zahlen.
Daher sollte die Leistungsbeschreibung eines Vertrages sorgfältig auf Fehler, Vollständigkeit und nachteilige Formulierungen zwischen den Zeilen sorgfältig technisch geprüft werden.
Gerne unterstützen wir Sie schon vor Vertragsschluss und helfen Ihnen die technischen Voraussetzungen im Vertrag zu schaffen, damit Sie keine bösen Überraschungen im Zuge der Bauwerkserstellung erleben.