Im Neubau sollte die Bauausführung regelmäßig durch einen fachkundigen Dritten kontrolliert und überwacht werden, um Baumängel rechtzeitig zu erkennen und durch ein professionelles Mängelmanagement Probleme zu vermeiden.
In der Regel ist es sinnvoll an mindestens 5 Einzelterminen das Bauvorhaben stichprobenhaft zu überprüfen.
Den Bauzustand und die vor Ort festgestellten Unregelmäßigkeiten können wir Ihnen im Rahmen eines Mängelfeststellungsprotokolls schriftlich zusammenfassen sowie mit Hilfe digitaler Lichtbildaufnahmen dokumentieren.
Die Sachverständigenkosten für die Durchführung eines Ortstermins und Erstattung eines Begehungsprotokolls sind nach dem jeweiligen Aufwand abzurechnen. Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot. Der Arbeitsaufwand pro Baustellentermin einschließlich der Anfertigung eines Mängelfeststellungsprotokolls für ein übliches Einfamilienhaus (ca. 140m²) beträgt in der Regel rund 5 bis 7 Sachverständigenstunden.
Wir empfehlen insbesondere folgende Bauphasen zu kontrollieren :
1. Kellergeschoss vor Verfüllung der Baugrube (z.B. Überprüfung Kellerabdichtung, Drainage und Rohbau)
2. Gebäudeverschluss (z.B. Dachdeckung, Flachdachabdichtung, Fenstermontage und Rollladenarbeiten)
3. Luftdichtheit und Wärmedämmung (z.B. vor Einbau Innenputz / Innenverkleidung Dachflächen)
4. Innenausbau und Fassadenarbeiten
5. Bauabnahme und Hausübergabe
Die Ortstermine werden vom Auftraggeber abgerufen. Die »Stichprobenhafte Überprüfung der Bauausführung« (Bauprüfung) ist nicht einer »baubegleitende Qualitätsüberwachung« (Bauüberwachung) gleichzustellen.
Hierfür wäre eine quasi eine tägliche Bauzustandskontrolle notwendig.
Für eine BQÜ (=baubegleitende Qualitätsüberwachung) können wir Ihnen gerne auf Basis der HOAI (=Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) ein Angebot unterbreiten. Sprechen Sie uns einfach an.