Ingenieurbüro für Schäden an Gebäuden
Bauprüfung - Beratung - Gutachten

Begutachtung von Mängeln und Schäden an Ausbauarbeiten


Im Rahmen der örtlichen Begutachtung werden die zu begutachtenden Ausbauarbeiten hinsichtlich ihrer sichtbaren Ausführung, Beschaffenheit, Funktion und Gebrauchstauglichkeit begutachtet. Die Beurteilung erfolgt durch eine visuelle Prüfung mit stichprobenartiger Kontrollen der betroffenen Bauteile, Oberflächen, Anschlüsse und Übergangsbereiche. Bei der Begutachtung sind insbesondere die fachgerechte Ausführung, Ebenheit, Flucht und Maßhaltigkeit von Bauteilen und Oberflächen, die Ausbildung von Fugen, Anschlüssen und Übergängen sowie die Beschaffenheit der verwendeten Materialien und Oberflächen zu berücksichtigen. Ebenfalls zu prüfen sind mögliche Rissbildungen, Verformungen, Unebenheiten, Ablösungen, Beschädigungen, Verschmutzungen, Fehlstellen und sonstige Auffälligkeiten. Festgestellte Mängel und Schäden werden hinsichtlich Art, Umfang, Lage und Ausprägung eindeutig dokumentiert. Die Beurteilung kann sich unter anderem auf Fassadenarbeiten, Wärmedämm-Verbundsysteme, Dachdeckerarbeiten, Klempnerarbeiten, Abdichtungsarbeiten, Putz- und Malerarbeiten, Trockenbauarbeiten, Estrich- und Bodenbelagsarbeiten, Treppen und Geländer, Fliesen- und Natursteinarbeiten, Parkett- und Teppicharbeiten, Türen und Zargen, Fenster und Fenster-Türen sowie sonstige Ausbauarbeiten erstrecken. Die Bewertung erfolgt unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit, den anerkannten Regeln der Technik sowie der für die jeweilige Leistung einschlägigen technischen Regelwerke. Die festgestellten Mängel und Schäden werden möglichst durch aussagekräftige Fotografien, Lageangaben und gegebenenfalls Messwerte dokumentiert. Bei der weiteren Bewertung ist in Abhängigkeit des Auftragsumfanges zu prüfen, ob und in welchem Umfang eine Nachbesserung, Instandsetzung, Erneuerung oder sonstige Maßnahme erforderlich ist und ob die festgestellte Abweichung die Funktion, Gebrauchstauglichkeit, Dauerhaftigkeit und/oder das Erscheinungsbild des betroffenen Bauteils beeinträchtigt.


 
 
 
E-Mail
Anruf