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Eine derzeit zu beobachtende Entwicklung im Bereich der Anerkennung von Sachverständigen darf wegen ihrer Bedeutung und Ausstrahlung auf das gesamte Sachverständigenwesen in Deutschland und Europa nicht fehlen. Die Europäischen Normeninstitutionen haben einheitlich für alle EU-
Zertifizierte Sachverständige
• werden zertifiziert, wenn sie zuvor die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllen und keine Bedenken gegen ihre persönliche Eignung bestehen
• unterliegen während der Zeit ihrer Zertifizierung einem umfangreichen Pflichtenkatalog mit entsprechender Überwachung durch die Zertifizierungsstelle
• verlieren ihre Zertifizierung durch Widerruf, wenn sie gegen den Pflichtenkatalog [allgemeine Informationen und Zertifizierungsbedingungen] verstoßen oder die erforderlichen aktuellen Kenntnisse nicht kontinuierlich nachweisen
• Ihre Zertifizierung ist auf einen bestimmten Zeitraum befristet, Verlängerungen sind möglich, wenn die erforderlichen Kenntnisse kontinuierlich nachgewiesen werden.