Hauptmenü
In vielen Leistungsbeschreibungen / Baubeschreibungen, die dem Bauvertrag / Kaufvertrag zu Grund liegen, sind häufig Fehler oder unvollständige und nachteilige Formulierungen festzustellen. Auch fehlen des Öfteren wichtige Planungsleistungen, die häufig zu Streitigkeiten führen.
Die Erfahrung zeigen, dass je früher Bauherren / Käufer die technische Beratung des Sachverständigen nutzen, seine Interessen besser gewahrt werden können.
Für Leistungen, die der Bauherr / Käufer für selbstverständlich gehalten hat, muss dieser im Zuge der Fertigstellung auf einmal enorme Summen nachzahlen.
Daher sollte insbesondere die Leistungsbeschreibung des Vertrages auf Fehler, Vollständigkeit und nachteilige Formulierungen zwischen den Zeilen technisch geprüft werden.
Gerne unterstützen wir Sie schon vor Vertragsschluß und helfen Ihnen die technischen Voraussetzungen im Vertrag zu schaffen, damit Sie keine bösen Überraschungen während der Bauwerkserstellung erleben.