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In einigen Bundesländern wurde zur Prüfung von Schall-
• werden von den zuständigen Landesbaubehörden oder von den beauftragten Architekten-
• verlieren ihre staatliche Anerkennung durch Widerruf, wenn sie gegen den Pflichtenkatalog verstoßen
Die Sachverständigen werden von den zuständigen Anerkennungsstellen entsprechend eines festgelegten Pflichtenkataloges bei ihrer Tätigkeit überwacht. Listen der staatlich anerkannten Sachverständigen werden von den Anerkennungsstellen geführt.