Mängelfeststellungen - Ingenieurbuero Budack

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Mängelfeststellungen

Gutachten

Ein sorgfältig fundiertes Sachverständigengutachten ist häufig mit aufwendigen weiteren Untersuchungen verbunden (z.B. teilzerstörende Öffnungsarbeiten, Laboruntersuchungen, Prüfung der Baustatik).

Inbesondere bei Kontrollen der Bauausführung, Begehungen vor Ablauf der Gewährleistung oder der Einschätzung von Altbauten ist es daher sinnvoll auf ein kostenintensives vollumfängliches Gutachten mit der nachvollziehbaren Erläuterung der Mangelursache, technischen Verantwortlichkeit, der notwendigen Mängelbeseitigungsmaßnahmen und Mängelbeseitigungskosten zunächst einmal zu verzichten.

Statt dessen reicht es in der Regel aus ein Protokoll über die Begehung anzufertigen, in dem die durch grobe Inaugenscheinnahme festgestellten Mängel und Schäden schriftlich zusammengefasst werden.

Das "Mängelfeststellungsprotokoll" kostet daher sehr viel weniger als ein Gutachten und reicht in der Regel aus, um Ihre Mängelansprüche geltend zu machen.    

 
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