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Dipl.-
Von der Industrie-
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für «Schäden an Gebäuden»
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind nach Maßgabe von § 36 GewO tätig. Lars Budack wurde durch die Industrie-
Beratender Ingenieur der Ingenieurkammer Bau-
Mitglied-
Mitglied des Bonner Gerichtssachverständigenverein e.V.
Der Bonner Gerichtssachverständigen Verein e. V., abgekürzt BGSV, wurde 1990 gegründet. Zweck des Bonner Gerichtssachverständigen Vereins ist es die für die Gerichte im Bezirk des Landgerichts Bonn regelmäßig tätigen Sachverständigen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen und deren Interessen wahrzunehmen. Zudem werden die für die Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen zuständigen Stellen bei der Ausbildung, Prüfung und Zulassung als Sachverständiger unterstützt. Ferner wird in der Öffentlichkeit und in den Medien über die Aufgaben und Tätigkeiten der für die Gerichte tätigen Sachverständiger berichtet. Derzeit besteht der Bonner Gerichtssachverständigen Verein e.V. aus über 50 Mitgliedern, die regelmäßig durch die Gerichte im Bonner Landgerichtsbezirk zur Mithilfe und zur Klärung bei Streitigkeiten herangezogen werden. Sie werden durch die Gerichte als Sachverständige bei verschiedensten Gerichtsverfahren hinzugezogen und sind als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige durch die öffentliche Bestellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (z.B. IHK, AK, HWK) öffentlich bestellt und vereidigt. Landgericht Bonn, c/o. Bonner Gerichtssachverständigenverein, Gerichtsfach W.010, Wilhelmstraße 21 in 53111 Bonn, internet http://www.sv-
Ingenieur-
Dipl.-
Machabäerstraße 1-
50668 Köln (Altstadt-
fon ( 02 21 ) 260 036-
fax ( 02 21 ) 260 036-
e-
e-
Finanzamt Köln-
Steuernummer 214 / 5033 / 2218
St.-
Das Ingenieur-
Die Berufshaftpflichtversicherung ist für Schäden eintrittspflichtig, die der Sachverständige / Ingenieur fahrlässig verursacht. Bewußt pflichtwidriges Verhalten des Versicherungsnehmers führt bedingungsgemäß zum Ausschluss des Versicherungsschutzes. Sollte es trotz pflichtgemäßer Bearbeitung zu einem Schaden kommen, muss der Schaden innerhalb einer Woche nach Kenntnis des Mangels über den Schaden angezeigt werden. Die Tätigkeit als Sachverständiger / Bauingenieur umfasst Versicherungssummen in Höhe von 1.500.000 EUR für Personenschäden und 250.000 EUR für Sach-
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