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Eine Gutachterliche Stellungnahme entspricht im Aufbau überwiegend einem Sachverständigengutachten.
Die Erstattung eines Gutachtens ist sehr häufig mit umfangreichen Untersuchungen verbunden (z.B. teilzerstörende Öffnungsarbeiten, Laboruntersuchungen). Da ohne diese Untersuchungen ein Gutachten häufig nicht erstellbar ist, sollte vor Durchführung der kostenintensiven Untersuchungen der aktuelle Sachstand im Rahmen einer Gutachterlichen Stellungnahme schriftlich zusammen gefaßt werden.
Mit der Stellungnahme erhält der Auftrageber eine Entscheidungshilfe, um die weitere Vorgehensweise mit Anderen (z.B. Eigentümergemeinschaft, Verkäufer, Fachfirma) abzustimmen und gegebenenfalls den Gutachter mit den weiteren Maßnahmen zu beauftragen (z.B. Sachverständigengutachten)
Die Gutachterliche Stellungnahme ist insofern quasi ein Sachstandsbericht. Das heißt, eine schriftliche Zusammenfassung der bis zum Zeitpunkt der Erstattung ermittelten Feststellungen und Beurteilungen.