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Falls der aktuelle Bauzustand eines Gebäudes droht sich zu verändern, ist häufig eine so genannte Beweissicherung erforderlich. Eine Dokumentation zur Beweissicherung dient zur Aufnahme des Zustandes vor Beginn oder Fortsetzung von Bauarbeiten für die Aufnahme von Bauschäden und/oder Baumängeln.
Bei in den Baugrund eingreifenden Bauvorhaben ist an den Nachbargebäuden üblicherweise vor Durchführung der Baumaßnahme eine Beweissicherung durchzuführen. Diese dient beispielsweise dazu nachbarliche Streitigkeiten bei infolge der Baumaßnahmen entstanden Schädigungen unbürokratisch auf Basis des Beweisicherungsgutachtens zu regeln. Voraussetzung ist, dass vor Baubeginn zuverlässige Zustandsfeststellungen der angrenzenden Objekte sowohl in textlicher als auch in fotodokumentarischer Form getroffen werden. Die Dokumentation zum baulichen Zustand des Bestandes erfolgt auf Grundlage der Empfehlungen der DIN-
In erster Linie bei der Durchführung von Straßenbaumaßnahmen, Kanalbauarbeiten oder Lückenbebauungen, d.h. dort, wo Rissschäden nicht auszuschliessen sind, werden von den zuständigen Behörden, planenden Architekten oder bauausführenden Firmen zunehmend vor Baubeginn Sachverständige beauftragt, entsprechende Beweissicherungsgutachten zu erstellen. Die Beweissicherung dokumentiert den Bautenzustand zum Zeitpunkt der Ortsbesichtigung mit Protokollierung der äußerlich sichtbaren Mängel, Schäden, Risse und sonstigen Auffälligkeiten. Darüber hinaus ist zu unterscheiden, ob es sich um eine private oder aussergerichtliche Beweissicherung oder um ein selbstständiges (gerichtliches) Beweisverfahren handelt. Der gravierende Unterschied zwischen beiden Formen ist, dass im selbstständigen Beweisverfahren der Sachverständige häufig zusätzlich Aussagen über die Ursachen, Verantwortlichkeiten und Beseitigungsmaßnahmen von Mängeln und Schäden ermittelt.
Bei einer privaten Beweisicherung wird in der Regel darauf verzichtet. Das heißt, der bauliche Zustand des Gebäudes wird lediglich schriftlich dokumentiert aber nicht hinsichtlich seiner Beschaffenheit bewertet. Es handelt sich bei der privaten Beweissicherung in der Regel um so genannte "Zustandsfeststellungen".