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Falls an einem Gebäude (Neubau oder Altbau) mehrere unterschiedliche bauliche Probleme vorhanden sind, sollte zunächst einmal durch eine örtliche Bauberatung geklärt werden, ob es überhaupt sinnvoll ist hierüber eine schriftliche Stellungnahme oder ein Gutachten anzufertigen.
Das Ergebnis der Bauberatung ist die festzustellenden Baumängel hinsichtlich Ihrer Ursachen und Auswirkungen einzuschätzen und die Verantwortlichkeiten abzuwägen. Gegebenenfalls erfolgt nach Durchführung der Bauberatung die eigentliche Begutachtung mit dem Auftrag einer schriftlichen Stellungnahme oder eines Gutachtens.
Die Abrechnung der Bauberatung erfolgt in Abhängigkeit von den festzustellenden Baumängeln pauschal oder nach Aufwand. Eine schriftliche Ausarbeitung erfolgt nicht. Der Rechnungsbetrag wird gegebenenfalls angerechnet, falls zu einem späteren Zeitpunkt in diesem Zusammenhang eine Auftragserweiterung erfolgt.
Die örtlichen Messungen erfolgen mit Hilfe zerstörungsfreier Messverfahren. Falls für die Begutachtung Freilegungsarbeiten erforderlich werden, sind diese in der Regel von dem Auftraggeber zu veranlassen.