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Im Neubau sollte die Bauausführung regelmäßig durch einen fachkundigen Dritten kontrolliert und überwacht werden, um Baumängel rechtzeitig zu erkennen und durch ein professionelles Mängelmanagement Probleme zu vermeiden. Die »Stichprobenhafte Überprüfung der Bauausführung« sollte in Abhängigkeit des Bauvorhabens an etwa 3 bis 8 Einzelterminen stichprobenhaft überprüft werden. Der Bauzustand und die festgestellten Unregelmäßigkeiten werden im Rahmen eines Mängelfeststellungsprotokolls grob bewertet und mit Hilfe von digitalen Lichtbildaufnahmen dokumentiert. Die Sachverständigenkosten für die Durchführung eines Ortstermins und Erstattung eines Begehungsprotokolls sind pauschal oder nach dem jeweiligen Aufwand abzurechnen. Der Arbeitsaufwand pro Baustellentermin und Protokoll für ein übliches freistehendes Einfamilienhaus (140m²) beträgt in der Regel etwa 5 bis 7 Sachverständigenstunden.
Ich empfehle insbesondere folgende Bauphasen stichprobenhaft zu überprüfen :
1. Kellergeschoss vor Verfüllung der Baugrube (Überprüfung Kellerabdichtung, Drainage und Rohbau)
2. Gebäudeverschluss (Dachdeckung, Flachdachabdichtung, Fenstermontage und Rollladenarbeiten)
3. Luftdichtheit und Wärmedämmung (vor Einbau Innenputz / Innenverkleidung Dachflächen)
4. Innenausbau und Fassadenarbeiten
5. Bauabnahme und Hausübergabe
Die Ortstermine werden vom Auftraggeber abgerufen. Die »Stichprobenhafte Überprüfung der Bauausführung« (Bauprüfung) ist nicht einer »baubegleitende Qualitätsüberwachung« (Bauüberwachung) gleichzustellen. Hierfür wäre eine regelmäßige, zeitweise tägliche Bauzustandskontrolle notwendig. Für eine BQÜ (=baubegleitende Qualitätsüberwachung) können wir Ihnen gerne auf Basis der HOAI (=Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) ein Angebot unterbreiten. Bitte übersenden Sie uns für die Ausarbeitung des Angebotes die Kostenschätzung Ihres geplanten Bauvorhabens.